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Entsorgung des Vaters als psycho-physische Gewalt gegen Kinder

gehirn Ein Straftatbestand auf neuropsychologischer /-biologischer Grundlage. Traumatische Erlebnisse insbesondere in der Kindheit, aber auch Jugend rufen signifikant Verhaltensstörungen hervor. Ein solches traumatisches Kindheitserlebnis ist die Vaterentbehrung (vgl. Prof. Petri) bzw. die Amputation des Vaters aus der kindlichen neuropsychologischen Entwicklung.

Das, was früher in der psychoanalytischen Entwicklungspsychologie deskriptiv, hypothetisch – konstruktiv erforscht wurde, um danach in der Lernpsychologie operationalisiert und messbar gemacht zu werden, wird heute auf  neuropsychologischer / -biologischer Grundlage materiell fassbar.

Dadurch wird psychische Gewalt wie z.B. die seelische Traumatisierung des Kindes durch Vaterentzug z.B. durch Umgangsboykott vor dem Hintergrund einseitiger grund- und menschenrechtswidriger Sorgerechtsverweigerung für den Vater oder z.B. durch die Induktion von PAS durch ebenfalls grund- und menschenrechtswidriger Verfahrensverschleppung in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, zur weitestreichenden Körperverletzung des Kindes mit Generationenfolge.

Die Darstellung der folgenden neuropsychologischen / -biologischen Mechanismen beleuchtet auf molekularer Ebene diesen Straftatbestand der Kinderschändung mit mehreren Generationen übergreifenden Folgen.
 

Staat will säumige Väter zur Kasse bitten

BRDKarteEuroPixEssen. Jedes Jahr werden 800 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen an alleinerziehende Mütter überwiesen, weil die Väter der Kinder abgetaucht sind oder vorgeben, nicht zahlen zu können. Dagegen wird jetzt vorgegangen.

Der Staat geht massiver gegen säumige Väter vor. Landes- und Kommunalbehörden sollen das Recht erhalten, Kon­tendaten von Unterhaltspflichtigen beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Sie können so ermitteln, ob die Betroffenen Einnahmen wie zum Beispiel Kapitalzinsen verschweigen.

Nach Schätzungen geht es um bundesweit bis zu 500 000 Fälle jährlich. Jedes Jahr werden 800 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen an alleinerziehende Mütter überwiesen, weil die Väter der Kinder abgetaucht sind oder vorgeben, überhaupt nicht oder nur teilweise zahlen zu können. Die Kommunen müssen die Hälfte dieser Summe aufbringen – und meist als Verlust zu Lasten der Steuerzahler abbuchen. Denn sie bekommen er­fahrungsgemäß nur 20 Prozent davon zurück, 2008 gerade 168 Millionen Euro.

 
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